Wer als Betriebswirt oder in einer anderen Branche ein Unternehmen führt, muss mehr im Blick haben als sein Kerngeschäft. Das Finanzamt interessiert sich für Ihren monatlichen Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten, die Sie bei dem Erreichen Ihrer Unternehmensziele unterstützen. Darüber hinaus müssen Sie an neue Bestimmungen denken, wenn Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung erstellen möchten.
Eine gute Steuerberatung kennt den Weg aus dem Steuerdschungel. Wählen Sie unsere Kanzlei für die Bewältigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten als Partner, können Sie von dem folgenden Leistungsspektrum profitieren:
Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchführung und haben dabei stets eine GoBD-konforme Auswertung im Blick. Übertragen Sie uns Ihre monatliche Buchführung, erstellen wir die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die Summen- und Saldenliste und eine Aufstellung über die offenen Debitoren und Kreditoren. Wir fertigen monatlich oder quartalsmäßig die Umsatzsteuer Voranmeldung an und übersenden diese digital an Ihr Finanzamt.
Falls gewünscht, gibt unser Steuerberater Ihnen eine monatliche betriebswirtschaftliche Beratung an die Hand. Auf diese Weise behalten Sie immer den Überblick über die Rentabilität Ihres Unternehmens.
Lassen Sie sich gerne beraten, wenn der Termin für die Erklärung zur Einkommensteuer näher rückt. Wir sind der erste Ansprechpartner, wenn Sie uns als Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter aufsuchen oder Ihre Kapitaleinkünfte versteuern müssen. Unsere Kanzlei achtet streng auf die Termine, die Ihnen das Finanzamt vorgibt.
Die Lohnbuchhaltung erstreckt sich auf mehr als die monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Neben der Prüfung, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde oder nicht, fertigen wir die Beitragsnachweise für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen an und senden die Lohnsteuer Anmeldung an das Finanzamt.
Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit Behörden und anderen Institutionen.
Sie sind zum Führen von Büchern verpflichtet und müssen jährlich eine Bilanz erstellen? Zu unserem Mandatenkreis zählen GmbHs, UGs, OHGs und andere bilanzierungspflichtige Rechtsformen. Für einen Einzelunternehmer erstellen wir den Jahresabschluss unter Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Vorgaben.
Sie müssen Ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln und Ihrer privaten Steuererklärung eine Anlage EÜR beifügen? Suchen Sie hierbei Unterstützung, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Steuerberatung auf.
Die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) ist bei uns in den besten Händen.
Adresse
Heßlerstraße 24, 59065 Hamm, Deutschland
Rechtliches
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